Ich freue mich, mitteilen zu können, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam das gegen mich im Zusammenhang mit einem Instagram-Beitrag vom 9. Januar 2026 geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

Nach ihrer Prüfung bestand kein hinreichender Tatverdacht, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte. Bei ihrer rechtlichen Bewertung berücksichtigte die Staatsanwaltschaft insbesondere, dass die beanstandeten Äußerungen im Zusammenhang mit einer kommunalpolitischen Auseinandersetzung standen und im Lichte der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zu beurteilen waren.

Für mich unterstreicht die Entscheidung die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit im politischen Meinungskampf. Auch scharf, polemisch oder überspitzt formulierte Kritik kann, abhängig vom jeweiligen Kontext, vom Schutz des Artikels 5 GG umfasst sein.

Damit ist für mich ein wichtiges Signal verbunden:

Eine lebendige Demokratie braucht eine freie und offene politische Debatte.

Kritik an politischen Entscheidungen, Vorgängen und Verantwortlichen muss möglich sein – auch dann, wenn sie unbequem ist oder deutlich formuliert wird. Die Meinungsfreiheit gehört zu den herausragenden Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens.

Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich klarstellen:

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens enthält keine Feststellung darüber, ob die seinerzeit von mir angesprochenen Vermutungen zur konkreten Stellenbesetzung tatsächlich zutrafen. Festgestellt wurde, dass kein für eine Anklage erforderlicher hinreichender Tatverdacht bestand. Ich begrüße diese Entscheidung und freue mich darüber, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer rechtlichen Prüfung die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit im kommunalpolitischen Meinungskampf berücksichtigt hat.

Für mich bleibt deshalb die wichtigste Botschaft:

Demokratie lebt vom offenen Wort, vom kritischen Diskurs und vom Mut, auch unbequeme Fragen zu stellen.

Ramon Wittich

Vorstands- und Fraktionsvorsitzender der GfL
Gemeinsam für Luckenwalde

Ähnliche Beiträge